HRB 85467: Altenheim Viktoria GmbH, Büttelborn (An den Dreißigruten 8-9, 64572 Büttelborn). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), 10 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), 12 (Einziehung), 14 (Erbfolge) und 16 (Bewertung und Zahlung des Abfindungsentgeltes) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lühder, Franz Karl Martin, Kaufmann, Nidda, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Lühder-Wagner, Martina, Nidda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Altenheim Viktoria GmbH, Büttelborn (An den Dreißigruten 8-9, 64572 Büttelborn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2006. Gegenstand: Der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims, dessen Leistungen Personen zugute kommen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lühder, Franz Karl Martin, Kaufmann, Nidda, * ‒.‒.‒‒; Lühder, Bernd Martin, Gießen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma "Altenheim Viktoria, Inh. Franz Lühder" mit dem Sitz in Büttelborn (Amtsgericht Darmstadt, HRA 53036 ). Die Ausgliederung ist mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 29.11.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.