Seniorenresidenz "Haus Horst" Verwaltungs-GmbH, Dorsten (Stiller Weg 55, 46284 Dorsten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2012 mit der Alten- und Pflegeheime Familie Keller GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 11838) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 20.12.2012 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seniorenresidenz "Haus Horst" Verwaltungs-GmbH, Dorsten, (Stiller Weg 55, 46284 Dorsten).Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 5 (Stammkapital) und 9 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Alten- und Pflegeheim "Haus Keller" Verwaltungs-GmbH, Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6693), mit der "Mühle Keeken" Altenheim GmbH (AG Gelsenkirchen HRB 6698) sowie mit der Haus "Am Kamin" Alten- und Pflegeheim GmbH (AG Gelsenkirchen HRB 6684) die Erhöhung des Stammkapitals um jeweils 1.000,00 Euro auf insgesamt 29.000,00 Euro und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. 29.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.08 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der Alten- und Pflegeheim "Haus Keller" Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6693) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der "Mühle Keeken" Altenheim GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6698) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der Haus "Am Kamin" Alten- und Pflegeheim GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6684) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.