Seniorenresidenz Kranenburg GmbH & Co. KG, Kranenburg, Bahnhofstraße 10, 47559 Kranenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LifeCare GmbH & Co. KG am 06.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Seniorenresidenz Kranenburg GmbH & Co. KG, Kranenburg, Bahnhofstraße 10, 47559 Kranenburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Müller Verwaltungsgesellschaft mbH, Kleve (Kleve HRB 7954). Nunmehr eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: LifeCare Beteiligungs GmbH, Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10607). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der LifeCare GmbH & Co. KG mit Sitz in Petershagen (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRA 7172) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seniorenresidenz Kranenburg GmbH & Co. KG, Kranenburg (Bahnhofstraße 10, 47559 Kranenburg, Betrieb einer ambulanten und stationären Senioren-, Pflege- und Pflegefacheinrichtung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Müller Verwaltungsgesellschaft mbH, Kranenburg (Kleve HRB 7954).