Seniorenresidenz Lichtenau GmbH, Straelen (An der Oelmühle 6, 47638 Straelen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Seniorenresidenz Burg Winnenthal GmbH am 13.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Seniorenresidenz Lichtenau GmbH, Straelen (An der Oelmühle 6, 47638 Straelen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Seniorenresidenz Burg Winnenthal GmbH mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, 21 HRB 3971) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.