HRB 83886: Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Luxco Properties 7 S.à.r.l. am 28.02.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 83886: Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Luxco Properties 7 S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Nr. B 132163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 83886: Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o FBC Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Luxco Properties 7 S.à.r.l. eingereicht worden.VerschmelzungsplanDer Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 281/2018 B vom 10. September 2018 des Notars Markus Böhn, Frankfurt am Main) am 10. September 2018 beim Handelsregister eingereicht.Beteiligte GesellschaftenÜbertragende Gesellschaft ist die Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83886, und Geschäftsanschrift Frankfurter Büro Center, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland;Übernehmende Gesellschaft ist die Luxco Properties 7 S.à r.l., mit Sitz 412F Route d'Esch, L-1030 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr. B132163.3. Register der beteiligten GesellschaftenDie übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83886.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nr. B132163.4. Gläubiger und MinderheitsgesellschafterAlleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist deshalb nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Seniorenpark Eichenhof Lachendorf GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derSeniorenzentrum Beteiligungs GmbH Frankfurter Büro Center Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main Deutschlandgeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Gläubiger der Luxco Properties 7 S.à r.l. sind nach Artikel 1021-9 (vormals 268) des Luxemburgischen Gesetzes betreffend Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in seiner jeweils geltenden Fassung berechtigt, innerhalb von zwei Monaten ab der betreffenden Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des mit Handelssachen befassten Amtsgerichts (Tribunal d'Arrondissement), das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich der Sitz der Schuldnergesellschaft befindet, und der für dringliche Angelegenheiten zuständig ist, angemessenen Gläubigerschutz in Bezug auf fällige und noch nicht fällige Ansprüche zu beantragen, sofern sie glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Ansprüche aufgrund der Verschmelzung bedroht ist und von der Schuldnergesellschaft keine Sicherheiten gestellt worden sind.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden:Luxco Properties 7 S.à r.l. 412F Route d'Esch L-1030 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg.
HRA 44935: Seniorenzentrum Gadenstedt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Seniorenzentrum Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 83886). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist liquidationslos erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 44935: Seniorenzentrum Gadenstedt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Seniorenpark Spenge-Lenzinghausen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45042) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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