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c)
(1)Sie verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
(2)Die von der Gesellschaft betriebenen
Einrichtungen stehen allen Menschen ohne
Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und
ihren Glauben offen.
(3)Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung
(a)des Wohlfahrtswesens,
(b)die Unterstützung i.S. des § 53 AO
hilfebedürftiger Menschen,
(c)der Altenhilfe,
(d)der Hilfe für Menschen mit Behinderung.
(4)Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
durch
(a)das Halten und Verwalten von
Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit
und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten
Kapitalgesellschaften, die mindestens einen
Satzungszweck verfolgen, der zugleich
Satzungszweck der Gesellschaft nach
Absatz 3 ist,
(b)die Förderung der ganzheitlichen
Betreuung bzw. Versorgung von
pflegebedürftigen/behinderten Menschen
durch bzw. in Einrichtungen/Diensten, die
von der Gesellschaft, einem ihrer
Gesellschafter oder von Gesellschaften, an
denen die Gesellschaft und/oder einer ihrer
Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld
Stiftung und/oder der Förderverein für
soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar
und/oder mittelbar beteiligt ist/sind,
betrieben werden,
(c)die Zuwendung von Geld- und
Sachmitteln, die unentgeltliche oder
verbilligte Erbringung von Dienstleistungen
sowie die unentgeltliche oder verbilligte
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital an andere wegen
Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigte Körperschaften, die
mindestens einen Satzungszweck
verfolgen, der zugleich Satzungszweck der
Gesellschaft nach Absatz 3 ist,
insbesondere an ihre Gesellschafter sowie
an Kapitalgesellschaften, an denen die
Gesellschaft und/oder einer ihrer
Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld
Stiftung und/oder der Förderverein für
soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar
und/oder mittelbar beteiligt sind
(Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 AO),
(d)das planmäßige Zusammenwirken i.S.
des § 57 Abs. 3 AO mit
-der Julius Axenfeld Stiftung, Bonn,
-dem Förderverein für soziale Arbeit, Bonn
e.V., Bonn, sowie
-allen Kapitalgesellschaften, an denen die
Gesellschaft, einer ihrer Gesellschafter, die
Julius Axenfeld Stiftung und/oder der
Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V.
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist/sind,
sofern der jeweilige Kooperationspartner
wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtä-
tigkeit steuerbegünstigt ist und mindestens
einen Satzungszweck verfolgt, der zugleich
Satzungszweck der Gesellschaft nach
Absatz 3 ist, durch das Erbringen und/oder
Beziehen
1.unentgeltlicher oder entgeltlicher
Versorgungsleistungen (z.B. Wärme und
Energie), unentgeltlicher oder entgeltlicher
Dienstleistungen, insbesondere in den
Bereichen Unternehmensberatung,
Unternehmenskommunikation und
Unternehmensführung, technische und
kaufmännische
Liegenschaftsbewirtschaftung (z.B.
Reinigungs-, Hausmeister-, Sicherheits-
und Servicedienst), Finanz- und
Rechnungswesen einschließlich
Controlling, Personalwesen (z.B.
Personalgewinnung, Vertragswesen, Lohn-
und Gehaltsabrechnung), Recht und
Steuern, IT-Infrastruktur und
Fuhrparkmanagement sowie
2.unentgeltlicher oder entgeltlicher
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital.
Zur Erfüllung ihrer operativen Tätigkeiten
kann die Gesellschaft Hilfspersonen i.S.
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO einsetzen. |
256.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlungen vom 06.11.2024 und vom
19.11.2024 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 2 (Evangelischer Charakter der
Gesellschaft/Gemeinwohlorientierung) und in § 3 (Zwecke der
Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens,
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit) und mit ihr die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die
Gesellschafterversammlung hat am 06.11.2024 beschlossen,
das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es
von dann EUR 255.645,94 um EUR 354,06 auf EUR
256.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5
(Stammkapital) zu ändern.
Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. |
a)
17.12.2024
Schütte-Müller |