Sennereigenossenschaft Untrasried eG, Untrasried, (Dorfstraße 28, 87496 Untrasried).Die Liquidation ist beendet. Die Genossenschaft ist gelöscht.
Sennereigenossenschaft Untrasried eG, Untrasried, (Dorfstraße 28, 87496 Untrasried).Die Genossenschaft wird durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Vetter, Hans-Peter, Untrasried, * ‒.‒.‒‒; Ziegerer, Peter, Untrasried, * ‒.‒.‒‒. Die Generalversammlung vom 09.09.2008 hat die Auflösung der Genossenschaft beschlossen.
Sennereigenossenschaft Untrasried eG, Untrasried (Dorfstraße 28, 87496 Untrasried). Bestellt: Vorsitzender: Vetter, Hans-Peter, Untrasried, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Ziegerer, Peter, Untrasried, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorsitzender: Wölfle, Wilhelm, Untrasried, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Stellvertreter: Vetter, Johann, Untrasried, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Kopf, Sebastian, Untrasried, * ‒.‒.‒‒.
Sennereigenossenschaft Untrasried eG, Untrasried (Sonderrieder Straße 4, 87496 Untrasried). Die Generalversammlung vom 02.11.2005 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Geändert wurden dabei u.a.: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschußpflicht). Neuer Gegenstand: Die gemeinschaftliche Vermarktung der in den Betrieben der Mitglieder erzeugten Milch auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Der Betrieb einer Molkerei. Der Betrieb und/oder die Verpachtung an Dritte von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Betriebseinrichtungen. Der Erwerb und der Unterhalt von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, welche der Milchviehhaltung oder der Futterflächenbewirtschaftung dienen. Der Erwerb und das Halten von Anteilen an Kapital- oder Personengesellschaften, die sich mit der gebündelten Milchvermarktung und/oder der Milchverarbeitung befassen. Gemäß 22, 22a GenG wird bekanntgemacht: Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 EUR. Auf den Geschäftsanteil sind nach Eintragung in die Mitgliederliste 50,00 EUR an Pflichteinzahlung fällig. Über weitere Einzahlungen entscheidet die Generalversammlung. Neue Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.