Sensal Warenhandel GmbH., Hameln, Am Hastebach 8, 31789 Hameln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MKB Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH am 21.11.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Sensal Warenhandel GmbH., Hameln, Am Hastebach 8, 31789 Hameln. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt und beschlossen den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Geschäftsanschrift: Am Hastebach 8, 31789 Hameln. 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2013 mit der MKB Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 101524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.