HRA 733431: Sensei Handels UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kernen im Remstal, Cannstatter Straße 13, 71394 Kernen im Remstal. Neue Geschäftsanschrift: Siemensstraße 32, 71394 Kernen im Remstal.
HRA 733431: Sensei Handels UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kernen im Remstal, Cannstatter Straße 13, 71394 Kernen im Remstal. (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Verlages, der Handel mit Büchern, Geschenkartikeln, Kunst sowie IT-Bedarf und Gesundheitsprodukten, soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich ist.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Cannstatter Straße 13, 71394 Kernen im Remstal. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Nexus Hirneise-Handels UG (haftungsbeschränkt), Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRB 735026), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sensei Handels GmbH", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRB 262483) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 262483: Sensei Handels GmbH, Kernen im Remstal, Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Remstal. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.04.2017 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sensei Handels UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRA 733431) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sensei Handels GmbH, Kernen im Remstal, Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Remstal. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirneise, Christina, Kernen, * ‒.‒.‒‒.
Nexus Hirneise-Handels GmbH, Kernen im Remstal, Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Remstal.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag erneut auf 31.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Sensei Handels GmbH. Geschäftsanschrift: Cannstatter Str. 13, 71394 Kernen im Remstal. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb eines Verlages, der Handel mit Büchern, Geschenkartikeln, Kunst sowie IT-Bedarf und Gesundheitsprodukten, soweit hierfür eine Genehmigung nicht erforderlich. Stammkapital nun: 31.000,00 EUR. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "Sensei-Verlag Inhaber Hans Lothar Hirneise e.K.", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRA 725488) auf 28.500,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Der Einzelkaufmann Hirneise, Lothar, Kernen i.R. hat als Inhaber der Firma "Sensei-Verlag Inhaber Hans Lothar Hirneise e.K.", Kernen im Remstal (Amtsgericht Stuttgart HRA 725488) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.