Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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Einzelprokura:
Unkel, Andreas, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.02.2023
Sauter |
HRB 62003: Sensocon GmbH, Meckenheim, Hauptstr. 2 1/2, 67149 Meckenheim. Neuer Sitz: Mannheim. Geschäftsanschrift: Q 7, 24, 68161 Mannheim. Der Sitz ist nach Mannheim (jetzt Amtsgericht Mannheim, HRB 733242) verlegt.
HRB 733242: Sensocon GmbH, Mannheim, Q 7, 24, 68161 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Meckenheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 62003) nach Mannheim verlegt. Geschäftsanschrift: Q 7, 24, 68161 Mannheim. Gegenstand: Der Vertrieb von Sensorik und zugehöriger Elektronik und Messtechnik, von EDV-Anlagen und Zubehör, sowie Dienstleistungen in den genannten Bereichen und Erstellung von Webseiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Unkel, Bernhard, Bad Dürkheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sensocon GmbH, Neustadt, Hindenburgstraße 24, 67433 Neustadt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. I Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Meckenheim beschlossen. Neuer Sitz: Meckenheim. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 2 1/2, 67149 Meckenheim.
Sensocon GmbH, Neustadt, Hindenburgstraße 24, 67433 Neustadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2010. Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 24, 67433 Neustadt. Gegenstand: Vertrieb von Sensorik und zugehöriger Elektronik und Messtechnik, von EDV-Anlagen und Zubehör, sowie Dienstleistungen in den genannten Bereichen und Erstellung von Webseiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Unkel, Bernhard, Bad Dürkheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden im Wege der Sachgründung durch Ausgliederung des einzelkaufmännnischen Unternehmens der Firma Sensocon e.K. mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 60441 )aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.02.2010 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers und Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.02.2010. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese ist am heutigen Tage erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.