HRB 768599: Sensocor GmbH International, Tübingen, Friedrich-Miescher-Straße 9, 72076 Tübingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 26.03.2019 und der Versammlungsbeschlusses des Rechtsträgers vom 08.08.2019 sowie der Verschmelzungsbescheinigung vom 30.09.2019 die "Sensocor Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 05215588) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 768599: Sensocor GmbH International, Tübingen, Friedrich-Miescher-Straße 9, 72076 Tübingen. Die Gesellschaft hat am 16.08.2019 den Verschmelzungsplan vom 26.03.2019 zwischen "Sensocor Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 05215588) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die Sensocor Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Birmingham/Großbritannien, als übertragende Gesellschaft und die Sensocor GmbH International, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Tübingen als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Companies House für England und Wales, Cardiff, Company No. 05215588. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 768599. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Sensocor GmbH International ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Sensocor GmbH International Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Sensocor GmbH International nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Sensocor GmbH International gern. § 122a Abs. 2 i.V.rn. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Sensocor GmbH International unter deren Geschäftsanschrift in 72076 Tübingen, Friedrich-Miescher-Straße 9, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sensocor GmbH International gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 768599: Sensocor GmbH International, Tübingen, Dorfackerstraße 26, 72074 Tübingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Friedrich-Miescher-Straße 9, 72076 Tübingen.
HRB 768599: Sensocor GmbH International, Tübingen, Dorfackerstraße 26, 72074 Tübingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2019. Geschäftsanschrift: Dorfackerstraße 26, 72074 Tübingen. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Medizinprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Schurr, Marc O., Tübingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.