HRA 1787 RD: Senvion Investitions- und Projektierungs GmbH & Co. KG, Osterrönfeld, Albert-Betz-Straße 1, 24783 Osterrönfeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Senvion Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rendsburg (Amtsgericht Kiel, HRB 1955 RD) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der am 23.12.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 1955 RD) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
24783 Osterrönfeld
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG