Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen
Berger, Sebastian, Zürich / Schweiz,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.01.2024
Landherr
b)
In Ergänzung der
Eintragung vom
02.01.2024
nachgetragen. |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Jenfelder Allee 80, 22045 Hamburg |
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b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Berger, Sebastian, Zürich / Schweiz,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Einzelprokura:
Loepert, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.01.2024
Landherr |
HRB 141170: Sertronics GmbH, Hamburg, Jenfelder Allee 80, 22039 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Berger, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 141170: Sertronics GmbH, Hamburg, Jenfelder Allee 80, 22039 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Herbst, Torsten, Groß Lafferde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 141170: Sertronics GmbH, Hamburg, Jenfelder Allee 80, 22039 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AVC Audio-Video-Communication Service GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 48218) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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