HRB 3187: Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Westpfalz, Kaiserslautern, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Beirat) und § 6 (Zusammensetzung des Beirats) beschlossen.
HRB 3187: Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Westpfalz, Kaiserslautern, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Zusammensetzung des Beirats) beschlossen.
HRB 3187: Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Westpfalz, Kaiserslautern, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Allmendinger, Joachim, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Morio, André, Kleinniedesheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3187: Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Westpfalz, Kaiserslautern, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder (Beiratsmitglieder) zum Handelsregister Kaiserslautern eingereicht.
Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Kaiserslautern, Kaiserslautern, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Westpfalz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 mit der Dienstleistungsgesellschft des westpfälzischen Handwerks mbH mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 23269) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.