HRB 417:Service GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth, Bayreuth, Hohenzollernring 31, 95444 Bayreuth.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.6.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth eG mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth GnR 11 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Service GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth, Bayreuth, Hohenzollernring 31, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knorr, Egbert, Mistelbach, * ‒.‒.‒‒.
Service GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth, Bayreuth, Hohenzollernring 31, 95444 Bayreuth. Die VRB GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 1803) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Service GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth, Bayreuth, Hohenzollernring 31, 95444 Bayreuth. Die RV GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 2428) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Service GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth, Bayreuth, Hohenzollernring 31, 95444 Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 128.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der VRB GmbH der Volksbank-Raiffeisenbank Bayreuth mit dem Sitz in Bayreuth und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 206.000,00 EUR.
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