HRB 26781: Servicebetrieb Zerling GmbH, Tangermünde, Schulweg 3, 39576 Stendal OT Dahlen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Stendal. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Zerling, Thomas, Stendal OT Dahlen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 26781: Servicebetrieb Zerling GmbH, Tangermünde, Siedlung 4, 39590 Tangermünde OT Miltern. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schulweg 3, 39576 Stendal OT Dahlen.
HRB 26781: Servicebetrieb Zerling GmbH, Tangermünde, Siedlung 4, 39590 Tangermünde OT Miltern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4.2.2019. Geschäftsanschrift: Siedlung 4, 39590 Tangermünde OT Miltern. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Zerling, Thomas, Tangermünde OT Miltern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Servicebetrieb Thomas Zerling Inh.Sabine Zerling e.K., mit dem Sitz in Tangermünde (Amtsgericht Stendal HRA 5999)aus dem Vermögen des Inhabers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.