Servomex Holdings GmbH, Hamm (Münsterstr. 5, 59065 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FODL GmbH (AG Darmstadt HR B 8553) am 15.11.2005 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Servomex Holdings GmbH, Hamm (Münsterstr. 5, 59065 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2005 mit der FODL GmbH mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt, HR B 8553) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.