Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
26 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Klopsch, Maximilian, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.04.2024
Lohner |
HRB 107627: SevenOne AdFactory GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 4, 85774 Unterföhring. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Seven.One AdFactory GmbH.
HRB 107627: SevenOne AdFactory GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 4, 85774 Unterföhring. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beitz, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 107627: SevenOne AdFactory GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 4, 85774 Unterföhring. Bestellt: Geschäftsführer: Klopsch, Maximilian, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 107627: SevenOne AdFactory GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 4, 85774 Unterföhring. Der von der Gesellschaft am 21.09.2005 mit der MM MerchandisingMedia GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 98992) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft beendet. Die Gesellschaft hat am 12.11.2018 mit der ProSiebenSat.1 Entertainment GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 109376) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.11.2018 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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