Seyfried Transporte und Logistik GmbH, Bühl, Nelkenstr. 2 d, 77815 Bühl. Änderung der Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 4, 77815 Bühl.
Seyfried Transporte und Logistik GmbH, Bühl, Liechtersmatten 10, 77815 Bühl. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Nelkenstr. 2 d, 77815 Bühl.
Seyfried Transporte und Logistik GmbH, Bühl, Liechtersmatten 10, 77815 Bühl. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 zum Zwecke der Verschmelzung mit der "R. Seyfried Transport GmbH", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 704225) um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "R. Seyfried Transport GmbH", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 704225) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seyfried Transporte und Logistik GmbH, Bühl, (Liechtersmatten 10, 77815 Bühl).Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Roland Seyfried hat als Inhaber der Firma "Roland Seyfried RSL Transporte & Logistik e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 701910) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 05.08.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Seyfried Transporte und Logistik GmbH, Bühl, (Liechtersmatten 10, 77815 Bühl).Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Roland Seyfried RSL Transporte & Logistik e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 701910) am 30.09.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
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