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Shahram Bohlouri & Jühe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (HRB 10149) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bismarckstr. 32
45128 Essen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 10149
Amtsgericht: Essen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Shahram Bohlouri & Jühe Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Essen war im Handelsregister Essen unter der Nummer HRB 10149 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Shahram Bohlouri & Jühe Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Shahram Bohlouri & Jühe Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 30.01.2009
Löschung

Shahram Bohlouri & Jühe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Bismarckstr. 32, 45128 Essen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sharam Bohlouri & Jühe e.K. (Amtsgericht Essen, HRA 9274) am 20.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 16.01.2009
Veränderung

Shahram Bohlouri & Jühe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Bismarckstr. 32, 45128 Essen.Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 32, 45128 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Teppiche Shahram Bohlouri & Jühe e.K. (Amtsgericht Essen - 89 AR 851/2008) auftretenden Kaufmann Bohlouri, Shahram übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

30.01.2009
Registervorgang

Löschung 26.01.2009