HRB 203213: Sharing the Presence GmbH, Wardenburg, Wardenburger Straße 24, 26203 Wardenburg. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hübl, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kostanjevec, Ute, Wardenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 203213: Sharing the Presence GmbH, Wardenburg, Wardenburger Straße 24, 26203 Wardenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mir ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung und Veranstaltung von Seminaren und anderen Projekten zur Förderung der Erforschung des menschlichen Bewusstseins und zur Förderung der Kommunikations- und Reflexionstechniken; Unterstützung von universitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen zur Förderung der Synthese von innerer und äußerer Wissenschaft; Unterstützung von Projekten zur Entwicklung von sozialen, kulturellen und ethischen Werten; Produktion und Vertrieb von Druckwerken, Bild- und Tonträgern und online-Formaten im Zusammenhang mit den durchgeführten Veranstaltungen und Projekten; Beteiligung an, Verwaltung von und Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 203213: Sharing the Presence GmbH, Wardenburg, Wardenburger Straße 24, 26203 Wardenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.01.2017 mit der Sharing the Presence Thomas Hübl GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien FN 292045 d) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203213: Sharing the Presence GmbH, Wardenburg, Wardenburger Straße 24, 26203 Wardenburg. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden. Danach soll die Sharing the Presence Thomas Hübl GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit dem Sitz in Wien, Österreich (Handelsgericht Wien FN 292045 d) als übertragender Rechtsträger mit der Sharing the Presence GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Wardenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 203213) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Geschäftsanschrift der übertragenden Gesellschaft lautet: Hegelgasse 8/22, A-1010 Wien, Österreich. Die Geschäftsanschrift der übernehmenden Gesellschaft lautet: Wardenburger Str. 24, 26203 Wardenburg, Deutschland.(a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Sharing the Presence GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Sharing the Presence GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Sharing the Presence GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei Sharing the Presence GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Sharing the Presence GmbH unter deren Geschäftsanschrift Wardenburger Str. 24, 26203 Wardenburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Sharing the Presence GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.(b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden österreichischen Sharing the Presence Thomas Hübl GmbH ergeben sich aus § 13 des österreichischen EUVerschmelzungsgesetzes (EU-VerschG). Gemäß § 13 Abs. 1 EU-VerschG ist den Gläubigern einer Gesellschaft, die ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat überträgt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für die bis dahin entstehenden Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Im gegenständlichen Fall ist die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übernehmenden Gesellschaft, Sharing the Presence GmbH, Wardenburg, niedriger als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, Sharing the Presence Thomas Hübl GmbH, Wien. Einer Glaubhaftmachung der Gefährdung der Erfüllung der Forderungen der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bedarf es daher im gegenständlichen Fall nicht.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, die Sicherheitsleistung begehren, werden ersucht, sich zu diesem Zweck schriftlich bei der Sharing the Presence Thomas Hübl GmbH, Hegelgasse 8/22, A-1010 Wien, Österreich, unter Hinweis auf ihre Forderungen zu melden.Unter der Geschäftsanschrift der Sharing the Presence Thomas Hübl GmbH, Hegelgasse 8/22, A-1010 Wien, Österreich, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.(c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt und die Muttergesellschaft nur einen Alleingesellschafter hat. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
Sharing the Presence UG (haftungsbeschränkt), Wardenburg, Wardenburger Straße 24, 26203 Wardenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 und 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 (Firma, Sitz), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 5 (Gründungskosten) beschlossen. Neue Firma: Sharing the Presence GmbH. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
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