Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Hof vom 06.05.2024 (Az. IN 303/18) nach Schlusstermin
aufgehoben. |
a)
11.06.2024
Herpich |
HRB 1988: Sharon Vertriebs GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 03.12.2018 (Az. IN 303/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 1988: Pina Rossi GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Sharon Vertriebs GmbH.
HRB 1988: Le-go Bekleidungswerke GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Pina Rossi GmbH.
HRB 1988: Le-go Bekleidungswerke GmbH, Hof, Am Wiesengrund 20, 95032 Hof. Die LEON Strick Design GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 4590) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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