HRB 67184: Shell Erneuerbare Energien GmbH, Hamburg, Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Shell Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 89204) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 30.08.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67184: Shell Erneuerbare Energien GmbH, Hamburg, Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Blauwhoff, Petrus Matthias Marie, Haarlem/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: van Els, Augustinus Cornelis Carolus (genannt: Stijn), Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Marxen, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 67184:Shell Erneuerbare Energien GmbH, Hamburg, Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg.Der mit der Deutschen Shell Aktiengesellschaft, Hamburg (AG Hamburg HRB 2553) am 12.01.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, welcher aufgrund Formwechsel, Abspaltung und Verschmelzungen des jeweils herrschenden Unternehmens zuletzt auf die Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 89204) übergegangen ist und seit dem 28.09.2005 mit dieser Gesellschaft als herrschendem Unternehmen besteht, ist durch Vertrag vom 02.12.2014 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat der Aufhebung zugestimmt. Der mit der Shell Renewables Holdinggesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 8135) als herrschendem Unternehmen am 04.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, welcher nach Verschmelzungen auf Seiten des herrschenden Unternehmens seit dem 28.09.2005 mit der Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg (AG Hamburg 89204) besteht, ist durch Vertrag vom 02.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat der Änderung zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 67184:Shell Erneuerbare Energien GmbH, Hamburg, Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Harms, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Schröder, Dominik, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Shell Erneuerbare Energien GmbH, Hamburg, Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg.Geschäftsanschrift: Suhrenkamp 71-77, 22335 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2010 mit der Shell Solarenergie GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 97904) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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