HRB 7159: ShibataFenderTeam Produktions GmbH, Rechlin, Ahornstraße 8, 17248 Rechlin. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Shibata FenderTeamAG am 23.08.2018 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen, von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7159: ShibataFenderTeam Produktions GmbH, Rechlin, Ahornstraße 8, 17248 Rechlin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 mit der Shibata FenderTeam AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 119163) als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7159: ShibataFenderTeam Produktions GmbH, Rechlin, Ahornstraße 8, 17248 Rechlin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2018 mit der F4 Fender Produktions GmbH mit Sitz in Rechlin (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 8116) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7159: ShibataFenderTeam Produktions GmbH, Rechlin, Ahornstraße 8, 17248 Rechlin. Mit der Shibata Fender Team AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 119163 ) als herrschendem Unternehmen ist am 24.11.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 7159:FenderTeam Produktions GmbH, Rechlin, Ahornstraße 8, 17248 Rechlin.Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ShibataFenderTeam Produktions GmbH.
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