HRA 47884:Shoe Fashion Benner, Hofheim, Kurhausstraße 1, 65719 Hofheim.Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 17.05.2014 das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Schuh Benner GmbH & Co. KG mit Sitz in Hofheim (Taunus) (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 47823) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65719 Hofheim
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
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