HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, c/o Kintyre Management GmbH, Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wurde nach dem Recht des Zuzugsmitgliedsstaates am 17.12.2021 wirksam. Die Firma ist erloschen.
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, c/o Kintyre Management GmbH, Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 23.11.2021 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2021 ihren Sitz nach Amsterdam, Niederlanden verlegt. Die Gesellschaft ist unter Wahrung ihrer rechtlichen Identität umgewandelt in eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Niederländischem Recht, künftig firmierend unter Quartier am Treptower Park B.V. Mit der vorstehenden Eintragung wird zugleich bescheinigt, dass alle Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Umwandlung nach dem Recht des Wegzugsmitgliedstaates, dem die sitzverlegende Gesellschaft bisher unterliegt, erfüllt und alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten erledigt sind. Die grenzüberschreitende Umwandlung wird wirksam unter den Voraussetzungen des Rechts des Zuzugsmitgliedstaates, dem die Gesellschaft infolge der grenzüberschreitenden Sitzverlegung künftig unterliegt.
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, c/o Kintyre Management GmbH, Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Kintyre Management GmbH, Schillerstraße 27, 60313 Frankfurt am Main
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Anschel, Aylon; Geschäftsführer: 4. Beemer, Meta Sophia, * ‒.‒.‒‒, Amsterdam/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 5. Garcia, Jean-Baptiste, * ‒.‒.‒‒, Amsterdam/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 6. Mittal, Anuj Kumar, * ‒.‒.‒‒, Amsterdam/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Beim Handelsregister sind analog § 122d UmwG der Entwurf eines Umwandlungsplanes betreffend eine grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung sowie eine Bekanntmachung gemäß Artikel 86g Abs. 1b) der EU-Richtlinie 2019/2121 eingereicht worden. Es wird bekanntgemacht: 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (GmbH) unter der Firma Shopping Center am Treptower Park GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 202527 B. 2. Die Gesellschaft soll in die Rechtsform einer B.V., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht, unter Wahrung ihrer ldentität umgewandelt werden. 3. Die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG analog. Demnach können Gläubiger der Gesellschaft unter folgenden Bedingungen die Leistung einer Sicherheit verlangen: 3.1. der jeweilige Gläubiger ist nicht berechtigt Befriedigung seiner Forderung zu verlangen; 3.2. er hat innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht wurde, seinen Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet; 3.3. er hat glaubhaft gemacht, dass durch den Formwechsel die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird; und 3.4. die geltend gemachte Forderung ist vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsplans oder seines Entwurfs entstanden. 3.5. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Die zugrundeliegende Forderung ist bei Geltendmachung derart zu beschreiben, dass eine lndividualisierung der Forderung ohne weitere Nachforschung möglich ist. 4. Die Gesellschaft hat nur zwei Gesellschafter, die den Formwechsel forcieren und bereits erklärt haben, diesem zuzustimmen. Daher wurden keine besonderen Vorkehrungen zur Geltendmachung der Rechte von Minderheitsgesellschaften getroffen. lm Fall einer analogen Anwendung der Vorschriften über die grenzüberschreitende Verschmelzung ergeben sich die gesetzlichen Rechte der Minderheitsgesellschafter im Wesentlichen aus § 122h und § 122i UmwG analog. § 122h UmwG gewährt dem Minderheitsgesellschafter unter bestimmten Bedingungen das Recht, gegen die Umwandlung mit der Begründung zu klagen, dass das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen sei. Nach § 122i UmwG (analog) ist die Gesellschaft verpflichtet, unter den in § 122i UmwG genannten Voraussetzungen einem Gesellschafter, der der Umwandlung widerspricht, den Erwerb seiner Anteile gegen eine angemessene Abfindung anzubieten. 5. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter folgender Anschrift der Gesellschaft kostenlos eingeholt werden: [Shopping Center am Treptower Park GmbH, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin].
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