HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Long Wave Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 96187) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Long Wave Acquisition GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main.
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main.
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