3 |
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b)
Nach Namensänderung weiterhin
Geschäftsführer:
Shiau-Chachamidis, Fan-Zen, Aachen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
04.01.2023
Bergmann |
1 |
a)
Shu Zau Shiau Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
b)
Aachen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb von China-Restaurants. Die
Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen,
die geeignet sind, den Gesellschaftszweck
zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an
anderen Unternehmen, die demselben
Zweck dienen oder einen verwandten oder
ergänzenden Geschäftszweig führen,
beteiligen oder solche Unternehmen
erwerben oder kann als Vertreter solcher
Unternehmen tätig werden. Die
Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Personengesellschaften als unbeschränkt
persönlich haftende Gesellschafterin zu
beteiligen, deren Geschäftszweck
gegenstandsgleich oder ähnlich ist. Die
Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniedelassungen und Zweigstellen zu
errichten. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Blome-Shiau, Fan Zen, kaufmännische
Angestellte, Aachen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
Einzelprokura
Shiau, Shu-Zau, Aachen |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1986 zuletzt geändert am
12.01.1996 |
a)
12.07.2002
Gansera
b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.01.1987
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.07.2002.
Ges.Beschl. Bl. 27 ff
SoBd. |