SiC Beteiligungs GmbH, Hirschau, Georg-Schiffer-Str. 42, 92242 Hirschau. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.04.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.04.2013 Teile des Vermögens (Vermögensanteil I, insbesondere ihre gesamten Geschäftsanteile an der SBG 1. Vermögensverwaltungs GmbH) auf die TOHE GmbH mit dem Sitz in Hirschau (Amtsgericht Amberg HRB 5068) übertragen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.04.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.04.2013 Teile des Vermögens (Vermögensteil II, insbesondere ihre gesamten Geschäftsanteile an der SBG 2. Vermögensverwaltungs GmbH) auf die Hejowa GmbH mit dem Sitz in Hirschau (Amtsgericht Amberg HRB 5073) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SiC Beteiligungs GmbH, Hirschau, Georg-Schiffer-Str. 42, 92242 Hirschau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR und die Änderung des § 3.1 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Georg-Schiffer-Str. 42, 92242 Hirschau. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
SiC Beteiligungs GmbH, Hirschau (Dienhof 26, 92242 Hirschau). Die Firma Garbo Servizi S.r.I. mit dem Sitz in Mailand (Handelsregister Mailand Nr. 01606580031) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 19.07.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 21.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.08.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SiC Beteiligungs GmbH, Hirschau (Dienhof 26, 92242 Hirschau).Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht: Der Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der Garbo Servizi S.r.l. mit Sitz in Milano/Italien, auf die SIC Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hirschau, Deutschland, ist beim Registergericht eingereicht worden.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt:Übertragende Gesellschaft ist die Firma Garbo Servizi S.r.l. mit Rechtssitz in Milano/Italien (Anschrift: Via Durini 27, 20122 Milano, Italien), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts, eingetragen im Gesellschaftsregister Mailand, Italien. Nr. 1606580031. Übernehmende Gesellschaft ist die Firma SIC Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hirschau, Deutschland (Anschrift: Dienhof 26, 92242 Hirschau), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 3887. Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger: Unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung findet das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der jeweiligen Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung.Gemäß Art. 2503 in Verbindung mit Art. 2505 quater des italienischenZivilgesetzbuches (Codice Civile) haben Gläubiger der Garbo Servizi Srl das Recht, binnen 30 Tagen ab Eintragung des Beschlusses zur Verschmelzung in das Handelsregister Einspruch gegen die Verschmelzung zu erheben. Im deutschen Recht ist der Gläubigerschutz in § 22 UmwG geregelt. Danach ist den Gläubigern der SiC Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der SiC Beteiligungs GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach durch den Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern der SiC Beteiligungs GmbH jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter: Die übertragende Gesellschaft Garbo Servizi Srl hat keine Minderheitsgesellschafter, ihre einzige Gesellschafterin ist die übernehmende Gesellschaft SiC Beteiligungs GmbH. Die Schutzvorschriften des italienischen Rechts für Minderheitsgesellschafter der Garbo Servizi Srl sind deshalb nicht einschlägig. Die einzige Minderheitsgesellschafterin der SiC Beteiligungs GmbH, die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, hat ihre Zustimmung zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung und zum beigefügten Verschmelzungsplan erklärt und wird bei der über die Verschmelzung beschließenden Gesellschafterversammlung für die Verschmelzung stimmen. Die Schutzvorschriften des deutschen Rechts für Minderheitsgesellschafter der SiC Beteiligungs GmbH sind deshalb nicht einschlägig.Unter folgender Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden: Garbo Servizi Srl, z.H. Herr Thomas Heckmann, Dienhof 26, 92242 Hirschau. Jenny & Partners Studio legale e tributario, z.H. Dott. Robert Frei, Via Durini 27, 20122 Mailand.SiC Beteiligungs GmbH, z.H. Herr Johannes Heckmann, Dienhof 26, 92242 Hirschau. Dissmann Orth Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH, z.H. Dr. Tobias Eberl, Kardinal-Faulhaber-Str. 14 a, 80333 München.
SiC Beteiligungs GmbH, Hirschau (Dienhof 26, 92242 Hirschau). Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: das Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere der Aktien der SiC Holding AG. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR.
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