HRB 93132:Siba security service GmbH, Frankfurt am Main, Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Siba security service GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 102962) am 05.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 93132:Siba security service GmbH, Frankfurt am Main, Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Siba security service GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 102962) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siba security service GmbH, Frankfurt am Main, Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Übernahme von Sicherungsaufgaben aller Art wie Bewachungsdienste, Werkschutz, Geld- und Werttransporte, Alarmverfolgung, Personenschutz und damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie Beratung in Sicherheitsfragen und Sicherheitstechnik, die Vermietung und Verpachtung von Umlauf- und Anlagevermögen, Hausmeisterdienste, insbesondere Winterdienste, Gehsteigreinigung, Parkraumbewirtschaftung sowie Hausverwaltung und Facility-Management.
Siba security service GmbH, Frankfurt am Main, Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FSI - Facility Sicherheitsinstitut GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB 86818) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siba security service GmbH, Frankfurt am Main, Strubbergstraße 70, 60489 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SIBA Airport Security GmbH mit Sitz in Leinfelden (Amtsgericht Stuttgart, HRB 226027) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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