HRB 62084: Sicherheitsdienst Bayer GmbH, Ludwigshafen, St.-Ingberter-Straße 8, 67071 Ludwigshafen. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Willms, Johannes, Ludwigshafen/Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 62084:Sicherheitsdienst Bayer GmbH, Ludwigshafen, Frankenthaler Str. 94, 67059 Ludwigshafen.Änderung der Geschäftsanschrift: St.-Ingberter-Straße 8, 67071 Ludwigshafen.
Sicherheitsdienst Bayer GmbH, Ludwigshafen, Frankenthaler Str. 94, 67059 Ludwigshafen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2009. Entstanden durch Ausgliederung des Geschäftsvermögens der Firma Sicherheitsdienst Bayer e.K. mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRA 60647 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.12.2009 und des Zustimmungsbeschlusses des Einzelkaufmannes vom 29.12.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Frankenthaler Str. 94, 67059 Ludwigshafen. Gegenstand: der Sicherheitsdienst und die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Willms, Johannes, Selfkant, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.