HRB 821 NP: Sicherheitsgesellschaft ELKO mbH, Perleberg, Franz-Grunick-Str. 2, 19348 Perleberg. Die Verschmelzung ist mit der am 15.09.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2814) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 821 NP: Sicherheitsgesellschaft ELKO mbH, Perleberg, Franz-Grunick-Str. 2, 19348 Perleberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Einzelgesellschafters, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Sicherheitsdienst elko e.K. fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.