Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Holst, Sebastian Matthias, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Einzelprokura:
Pein, Melanie, geb. Pein, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
11.01.2023
Janowicz |
HRB 122234: Sicherheitssysteme Holst Neuke GmbH, Lilienthal, Gutenbergstraße 51, 28865 Lilienthal. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 54.330,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.
HRB 122234: Sicherheitssysteme Holst Neuke GmbH, Lilienthal, Gutenbergstraße 51, 28865 Lilienthal. Einzelprokura: Thölken, Melanie, geb. Pein, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒.
Sicherheitssysteme Holst Neuke GmbH, Lilienthal, Gutenbergstraße 51, 28865 Lilienthal. Prokura erloschen: Neuke, Karl-Heinz, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
Sicherheitssysteme Holst Neuke GmbH, Lilienthal, Gutenbergstraße 51, 28865 Lilienthal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 mit Änderung vom 26.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 19.07.2012 und 26.11.2012 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2012 und 26.11.2012 mit der Neuke Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Bremen (Bremen HRB 22294 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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