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Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH, Wedemark (HRB 205423) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Walsroder Str. 24 - 26
30900 Wedemark
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 205423
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH aus Wedemark war im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 205423 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.01.2010 hat die Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Der Vertrieb, die Montage und die Wartung von Schlüssel- und Sicherheitstechnik.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 6

Calendar 20.06.2017
Veränderung

HRB 205423: Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH, Wedemark, Walsroder Str. 24-26, 30900 Wedemark. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden secutimetec GmbH am 14.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Der mit der A.B. Zeitsysteme GmbH, Hannover (jetzt secutimetec GmbH, Wedemark) (Amtsgericht Hannover HRB 120503) am 18.01.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung mit dem herrschenden Rechtsträger beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Calendar 12.06.2017
Veränderung

HRB 205423: Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH, Wedemark, Walsroder Str. 24-26, 30900 Wedemark. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.03.2017 mit der secumitec GmbH mit Sitz in Wedemark (Amtsgericht Hannover, HRB 120503) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")

Calendar 20.01.2015
Veränderung

HRB 205423:Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH, Wedemark, Walsroder Str. 24-26, 30900 Wedemark.Bestellt als Geschäftsführer: Bierwirth, Jörg, Wedemark, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bierwirth, Jörg, Wedemark, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 16.09.2014
Veränderung

HRB 205423:Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH, Wedemark, Walsroder Str. 24-26, 30900 Wedemark.Einzelprokura: Bierwirth, Jörg, Wedemark, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 17.12.2013
Veränderung

Schlüssel- und Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH, Wedemark, Walsroder Str. 24-26, 30900 Wedemark. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH.

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Historie 4

20.01.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jörg Bierwirth
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg Bierwirth
Geschäftsführer

16.09.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg Bierwirth
Prokurist

17.12.2013
Firmenname geändert

alt:
Schlüssel- und Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH

neu:
Sicherheitstechnik Niebuhr GmbH

23.03.2010
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Ursula Ruppenstein
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 18.03.2010