HRB 200435:SiebenA Werbeagentur GmbH, Hannover, c/o Hoffmann, Reiherweg 14, 29690 Buchholz.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
SiebenA Werbeagentur GmbH, Hannover, c/o Hoffmann, Reiherweg 14, 29690 Buchholz. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Hoffmann, Reiherweg 14, 29690 Buchholz. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hoffmann, Detlev, Buchholz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
SiebenA Werbeagentur GmbH, Hannover (Drostestr. 16, 30161 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der Team ad media consult GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200407) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der adFIT media consult GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200432) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.