HRB 23863 HB: Siebrecht Fußbodentechnik GmbH, Oldenburg, Senator-Bömers-Straße 25, 28197 Bremen. Sitz der Firma: Oldenburg; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Oldenburg verlegt (Amtsgericht Oldenburg, HRB 212780).
HRB 212780: Siebrecht Fußbodentechnik GmbH, Oldenburg, Gutenbergstraße 8, 26135 Oldenburg. Prokura erloschen: Kaufmann, Jens, Wangerland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 212780: Siebrecht Fußbodentechnik GmbH, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Straße 60, 26135 Oldenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 8, 26135 Oldenburg.
HRB 212780: Siebrecht Fußbodentechnik GmbH, Oldenburg, Gerhard-Stalling-Straße 60, 26135 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB 23863 HB) nach Oldenburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Gerhard-Stalling-Straße 60, 26135 Oldenburg. Gegenstand: Ausführung von Maler-, Beschichtungs- und Korrosionsschutzarbeiten, Herstellung und Verlegen von Industriebelägen, Industrieestrichen und Bodenbelägen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mostowski, Andree Gerd, Delmenhorst, * ‒.‒.‒‒; Dr. von Bodecker, Matthias Alexander, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kaufmann, Jens, Wangerland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23863 HB: Siebrecht Fußbodentechnik GmbH, Bremen, Senator-Bömers-Straße 25, 28197 Bremen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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