Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 22 - 26, 26123 Oldenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gastransport Nord GmbH am 12.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 22 - 26, 26123 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2012/08.06.2012 mit der Gastransport Nord GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 206561) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 22 - 26, 26123 Oldenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2012 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen von der EWE ENERGIE AG mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 204481) im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Stammkapital nunmehr: 26.000,00 EUR.
Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 22 - 26, 26123 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2012 Teile des Vermögens der EWE ENERGIE AG mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 204481) (insbesondere die Beteiligung an der Gastransport Nord GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Siebzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg, Donnerschweer Straße 22 - 26, 26123 Oldenburg. Die Abspaltung vom 03.05.2012 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.06.2012 wirksam geworden.
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