Siefermann Elektrotechnik GmbH, Achern, Wassergasse 5, 77855 Achern. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Art. 3 (Stammkapital) und 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zunächst zur Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens unter der Firma "Siefermann eK", Achern (Amtsgericht Mannheim HRA 704448) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Hans-Jürgen Siefermann, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒ um 250,00 EUR im Wege der Ausgliederung und sodann um weitere 750,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Hans-Jürgen Siefermann, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Siefermann eK", Achern (Amtsgericht Mannheim HRA 704448) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.11.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
77855 Achern
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH