Siegbert Wolbert GmbH, Uelsen, Rudolf-Diesel-Straße 5, 49843 Uelsen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Wolbert GmbH am 16.11.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Siegbert Wolbert GmbH, Uelsen, Rudolf-Diesel-Straße 5, 49843 Uelsen. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 5, 49843 Uelsen. 25.564,59 EUR. Geändert, nun: Geschäftsführer: Wolbert, Siegbert, Kfz-Meister, Uelsen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2010 mit Änderung vom 03.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2010 mit der Autohaus Wolbert GmbH mit Sitz in Uelsen (Amtsgericht Osnabrück HRB 130635) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.