Siegfried Stephan GmbH, Mutterstadt, Beethovenstr. 1, 67112 Mutterstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Stephan Gas-, Wasser-, Heizungsbau e. K. (Amtsgericht Ludwigshafen a. Rhein, HRA 60850) auftretenden Kaufmann Stephan Frank übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Diese ist am 21.09.2011 erfolgt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt wurde geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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