Siemens Communications Applications AG, München, Hofmannstr. 51, 81379 München.Die Verschmelzung wurde am 20.05.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 88175).
Siemens Communications Applications AG, München, Hofmannstr. 51, 81379 München.Geschäftsanschrift: Hofmannstr. 51, 81379 München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2009 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 30.03.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 30.03.2009 mit der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 88175) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siemens Communications Applications AG, München, (Hofmannstraße 51, 81379 München).Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG, München (Amtsgericht München HRA 88175) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Siemens Communications Applications AG, München (Hofmannstr. 51, 81379 München). Die Kapitalherabsetzung gemäß Beschluss vom 13.12.2007 ist durchgeführt.
Siemens Communications Applications AG, München (Hofmannstr. 51, 81379 München). Die Hauptversammlung vom 13.12.2007 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 15.680.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 320.000,00 EUR. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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