Siemens Technopark Nürnberg Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Landgrabenstraße 94, 90443 Nürnberg. Neuer Sitz: Grünwald. Geschäftsanschrift: Marktplatz 3, 82031 Grünwald. Sitz verlegt nach Grünwald (nun Amtsgericht München HRB 19847).
Siemens Technopark Nürnberg Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Landgrabenstraße 94, 90443 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vielmeier, Alfons, Germering, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Kuhfeld, Thorsten, Oberkrämer, * ‒.‒.‒‒.
Siemens Technopark Nürnberg Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Landgrabenstraße 94, 90443 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Florenz, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Graff, Oliver, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
Siemens Technopark Nürnberg Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Landgrabenstraße 94, 90443 Nürnberg.Die Siemens Technopark Hanau Management GmbH mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6004) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siemens Technopark Nürnberg Verwaltungs GmbH, Nürnberg, Landgrabenstraße 94, 90443 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Landgrabenstraße 94, 90443 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Florenz, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒. Die Siemens Technopark Augsburg Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 173491) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen