HRB 731508: Sienel Filterfertigung GmbH, Bretten, Römerstraße 12, 75015 Bretten. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Ergebnisverwendung), § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 12 (Veräußerung und Belastung, Vereinigung und Teilung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
HRB 731508: Sienel Filterfertigung GmbH, Bretten, Römerstraße 12, 75015 Bretten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2018 mit Nachtrag vom 11.09.2018. Geschäftsanschrift: Römerstraße 12, 75015 Bretten. Gegenstand: Das Fertigen und Verkaufen von Filtern jeglicher Art und Bauweise, insbesondere Kohlefilter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sienel, Torsten, Bretten, * ‒.‒.‒‒; Sienel, Simone, Bretten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Sienel, Torsten, Bretten, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Torsten Sienel e.K.", Bretten (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRA 708275) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.07.2018 mit Nachtrag vom 11.09.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.