HRB 8458: Sievers Palettenbau GmbH, Wettringen, Rothenberge 65, 48493 Wettringen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Keplerweg 1, 48493 Wettringen.
HRB 8458: Sievers Palettenbau GmbH, Wettringen, Rothenberge 65, 48493 Wettringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sievers, Hubert, Wettringen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8458: Sievers Palettenbau GmbH, Wettringen, Rothenberge 65, 48493 Wettringen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2014 hat die Streichung des § 6 (Geschäftsführung) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.
Sievers Palettenbau GmbH, Wettringen, Rothenberge 65, 48493 Wettringen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2009. Geschäftsanschrift: Rothenberge 65, 48493 Wettringen. Gegenstand: Der Bau von Paletten aus Holz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sievers, Hubert, Wettringen, * ‒.‒.‒‒; Sondermann, Michael, Ochtrup, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hubert Sievers Palettenbau oHG, Wettringen (Amtsgericht Steinfurt HRA 5729) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.