SiewA Logistik und Transportvermittlung GmbH, Andernach (Picassoring 65 a, 56626 Andernach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SiewA Logistik e.K. (Amtsgericht Koblenz HRA 20198) am 06.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SiewA Logistik und Transportvermittlung GmbH, Andernach (Picassoring 65 a, 56626 Andernach). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.06 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.06 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der SiewA Logistik e. K. auftretenden Kaufmann Adi Siewert übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.