Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Einern 109, 42279 Wuppertal |
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a)
02.08.2022
Schwarz |
HRB 10514: Siewer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Attendorn, Buchenweg 16, 57462 Olpe. Wuppertal. Geschäftsanschrift: Weißenburgstraße 25, 42107 Wuppertal. Der Sitz ist nach Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal - HRB 32899) verlegt.
HRB 32899: Siewer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Weißenburgstr 25, 42107 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2014/21.10.2014 Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Attendorn (bisher Amtsgericht Siegen HRB 10514) nach Wuppertal beschlossen. Geschäftsanschrift: Weißenburgstr 25, 42107 Wuppertal. Gegenstand: Die Verwaltung von Grundbesitz sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten. Stammkapital: 255.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siewer, Paul, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10514: Siewer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Attendorn, Buchenweg 16, 57462 Olpe. Die Siewer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen - HR B 7057) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 25. August 2014 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10514: Siewer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Attendorn, Buchenweg 16, 57462 Olpe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25. August 2014 mit Änderung vom 21. Oktober 2014. Geschäftsanschrift: Buchenweg 16, 57462 Olpe. Die Verwaltung von Grundbesitz sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten. 255.800,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siewer, Paul, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Siewer GmbH & Co. KG, Attendorn (AG Siegen, HRA 7378) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen vom 25. August 2014 und 21. Oktober 2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.