SigmaRail Service GmbH, Wesel, Trappstr. 6-8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.10.2012 mit der TrappInfra Services GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HRB 23713) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SigmaRail Service GmbH, Wesel, Trappstr. 6-8, 46483 Wesel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TrappInfra Services GmbH am 23.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SigmaRail Service GmbH, Wesel, Trappstr. 6-8, 46483 Wesel. Prokura erloschen: Bonnes, Doreen, Wesel, * ‒.‒.‒‒.
SigmaRail Service GmbH, Wesel, Trappstr. 6-8, 46483 Wesel. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.08.2011 wirksam geworden.
SigmaRail Service GmbH, Wesel, Trappstr. 6-8, 46483 Wesel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 Teile des Vermögens der VolkerRail Deutschland GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg - HRB 17321) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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