HRB 11414: Silas GmbH, Uedem, Buchholter Straße 7, 47589 Uedem. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SeaBis GmbH am 27.04.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11414: Silas GmbH, Uedem, Buchholter Straße 7, 47589 Uedem. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.03.2015 mit der SeaBis GmbH mit Sitz in Uedem (Amtsgericht Kleve, HRB 8390) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Silas GmbH, Uedem, Buchholter Straße 7, 47589 Uedem. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2012. Geschäftsanschrift: Buchholter Straße 7, 47589 Uedem. Gegenstand: Der Handel mit Reitsportartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Müller, Klaus, Uedem, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.