HRA 204012: Silgan White Cap Deutschland GmbH & Co. KG, Hannover, Hansastraße 4, 30419 Hannover. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 204012: Silgan White Cap Deutschland GmbH & Co. KG, Hannover, Hansastraße 4, 30419 Hannover. (Die Herstellung und der Vertrieb von Metall-, Kunststoff- und Verbundverschlüssen für sauerstoffempfindliche, vakuumverpackte sowie aseptisch vakuumverpackte Nahrungsmittel und Getränke, die Herstellung und der Vertrieb von Verschlüssen im Rahmen der Produkte und Systeme der White Cap Gläserverschlüsse aus Metall, Kunststoffen und sonstigen Stoffen und der Handel mit und Leasing von ihnen; die Herstellung von Maschinen, Maschinenteilen und Werkzeugen aller Art sowie der Handel hiermit, der Erwerb und die Veräußerung von Lizenzen und der Abschluss von Unterlizenzverträgen mit Dritten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, auch durch die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck und Übernahme der Geschäftsführung in solchen Unternehmen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hansastraße 4, 30419 Hannover. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Silgan White Cap Deutschland Verwaltungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 214469), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Hundt, Jochen, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒; Laurenz, Markus, München, * ‒.‒.‒‒; Zukauski, Frank, Mayen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Silgan White Cap Deutschland GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200996) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.