Silotransporte Neubrandenburg GmbH, Neubrandenburg (Ihlenfelder Straße 136, 17034 Neubrandenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG am 09.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Silotransporte Neubrandenburg GmbH, Neubrandenburg (Ihlenfelder Straße 136, 17034 Neubrandenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 mit der Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 2680) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.